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Psychische Gefährdungsbeurteilung

Nicht nur Pflicht lt. § 5 des Arbeitsschutzgesetzes – Nutzen Sie es als Frühwarnsystem

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen durchzuführen. Hier lässt der Gesetzgeber bewusst einen Spielraum, wie diese konkret umzusetzen ist. Entsprechend der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) arbeitet business vita balance mit Tools, die arbeitswissenschaftlich fundiert und praxiserbprobt sind, aber auch einen Benchmark aufzeigen. Auf Wunsch kann die psychische Gefährdungsbeurteilung auch als BGM-Screening genutzt werden. Sie können sich auf die Expertise und jahrelange Erfahrung von business vita balance verlassen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie Sie diese gesetzliche Vorschrift auch als Frühwarnsystem nutzen können, leiten mit Ihnen zusammen geeignete Maßnahmen ab und begleiten Sie bei der Umsetzung und Evaluation.

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Gefährdungsbeurteilung in der Praxis

Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gibt es nicht die EINE Vorgehensweise. Sie können sich jedoch auf unsere Expertise und Erfahrung verlassen. Wir ermitteln für Sie, welches Vorgehen Sinn ergibt, zur Größe Ihrer Organisation und zu Ihrer Branche passt. Das gibt Ihnen auch die Sicherheit, nicht von Prüfern der Gewerbeaufsichtsämter oder der Berufsgenossenschaften abgestraft zu werden. Das Strafmaß reicht von empfindlichen Geldstrafen von mehreren tausend Euro bis hin zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung.

„Meine Kunden erkennen schnell, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung keine lästige Rechtsvorschrift ist, sondern sie nehmen sie als Chance wahr, um ihr Unternehmen auf Zukunftskurs zu bringen. Und dies bei Investitionskosten, die im Vergleich zu eventuellen Ausfallkosten verschwindend gering sind.“ Petra Zieboll